Als erste Prophylaxemaßnahmen sollten die Früherkennungsuntersuchungen FU 1 bis FU 3 im Kleinkindalter wahrgenommen werden. Die FU 1 kann ab dem 30. Lebensmonat durchgeführt werden, die beiden weiteren Untersuchungen finden bis zum sechsten Geburtstag statt. Der Abstand zwischen den Untersuchungen sollte mindestes zwölf Monate betragen.
Enthalten sind:
Im Rahmen der Individualprophylaxe begleiten wir Kinder und Jugendliche von 6 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mit einem Recall-System erinnern wir gerne auf Wunsch an diese halbjährlichen Termine.
In mehreren aufeinander abgestimmten und aufbauenden Sitzungen werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt: